Navigation überspringen Sitemap anzeigen

News

Ablauf der alten Führerscheine (Grauen oder Rosa Führerschein)

Hier ist die Übersicht, von welchem Geburtsjahr wann der alte Führerschein abläuft und dieser auf der Führerscheinstelle getauscht werden muss.

Quelle: https://www.adac.de/verkehr/rund-um-den-fuehrerschein/aktuelles/fristen-fuehrerschein-umtausch/

.

.

Die TÜV-Gebühr hat sich am 31.01.2024 erhöht. 

Stand: 31.01.2024

.

.

Wir haben am 12.02.2024 wegen Rosenmontag geschlossen.

Wir sind ab dem 13.02.2024 wie gewohnt wieder fur Euch da.

Euer Team der Fahrschule Schwarz

.

 .

Wir haben Betriebsferien vom 20.12.2023 - 01.01.2024

Ab dem 02.01.2024 sind wir wieder wie gewohnt für Euch da. 

Euer Team der Fahrschule Schwarz

.

Wir haben Brückentag - Tag der deutschen Einheit

vom 02.10.2023 - 03.10.2023

Wir sind ab dem 04.10.2023 wie gewohnt wieder für Euch da. 

Euer Team der Fahrschule Schwarz

.

.

Wir wünschen allen ein frohes und gesundes Jahr 2023, das alle ihre ziele erreichen.

Wir wünschen Euch ein frohes Weihnachtsfest und kommt alle gut in das Jahr 2023. 

Euer Team der Fahrschule Schwarz

Corona News - 3G Zutrittsregelung

Liebe Fahrschüler / innen, Liebe Kunden, Liebe Teilnehmer / innen,

wie ihr vielleicht aus den Medien mitbekommen habt, hatte die Landesregierung wieder eine Sitzung wegen den steigenden Coronafallzahlen.

Durch den Beschluss aus dieser Sitzung hat unser Fahrerlehrerverband uns mitgeteilt, dass ab dem 24.11.2021 die 3G-Zutrittsregelung auch für die Fahrschule in Kraft tritt.

Dies gilt für das Betreten der Räumlichkeiten, sowie bei der praktischen Ausbildung.

Das heißt, ihr dürft die Fahrschule nur betreten, wenn ihr Genesen, Geimpft (nicht älter als 6 Monate) oder getestet (max. 24 Stunden alt, von einer amtl. Teststelle). Ihr könnt euch auch bei uns vor Ort selbst testen, mit einem mitgebrachten Selbsttest aus der Drogerie usw.

Genesene und geimpfte Personen benötigen keinen Test zum Betreten der Fahrschule, nur den einmaligen Nachweis.

Für alle ungeimpften Personen, liegt bis zum Unterrichtsbeginn kein Testergebnis vor, kann nicht am Unterricht teilgenommen werden. Wenn bei der praktischen Ausbildung beispielsweise das Testergebnis erst 15 Minuten nach Beginn der Fahrstunde vorliegt, werden die ausgemachte Zeit berechnet, auch wenn nicht die Zeit gefahren wird.

Beispiel:
11.00 Uhr Fahrstunden Beginn 12.30 Uhr
Ergebnis 11.15 Uhr wird trotzdem nur bis 12.30 Uhr gefahren.

Ohne einen gültigen Nachweis dürft ihr leider nicht mehr die Fahrschule betreten.

Für weitere Neuigkeiten informieren wir Euch umgehend auf den bekannten Wegen (Facebook, Instagram und unserer Homepage).

Facebook: Kraftfahrzentrum Wiesbaden Fahrschule Schwarz GmbH
Instagram: fahrschule_schwarz

Wir hoffen auf einen reibungslosen Ablauf.
Euer Team von der Fahrschule Schwarz

Stand: 23.11.2021

Corona News

Liebe Fahrschülerinnen und Fahrschüler,

leider mussten wir den Präsenzunterricht der theoretischen Ausbildung, sowie der beschleunigten Grundqualifikation absagen, da die Inzidenz der Stadt Wiesbaden bei über 165 liegt.

Bitte meldet euch trotzdem bei uns in der Fahrschule für den theoretischen Unterricht an, damit wir, sobald wir wieder wissen, dass es mit dem Unterricht weitergeht, euch darüber informieren können.

Die Fahrstunden, die wir mit euch geplant haben, werden wie gewohnt stattfinden, genauso wie die theoretischen und praktischen Prüfungen beim TÜV.

Sobald wir wieder Neuigkeiten haben, informieren wir Euch umgehend auf den bekannten Wegen (Facebook, Instagram und unserer Homepage)

Facebook: Kraftfahrzentrum Wiesbaden Fahrschule Schwarz GmbH
Instagram: fahrschule_schwarz

Stand: 28.04.2021

Informationen zu den Verordnungen (EU) 2020/698 und 2021/267 des Europäischen Parlaments und des Rate

Vorbehaltlich etwaiger Erklärungen der Mitgliedstaaten zur Nichtanwendbarkeit bestimmter Regelungen der Verordnung gilt:

  • Nach der Verordnung (EU) 2020/698 gelten in den Führerschein oder in den Fahrerqualifizierungsnachweis eingetragene Schlüsselzahlen 95, die zwischen dem 1. Februar 2020 und dem 31. August 2020 abgelaufen sind oder abgelaufen wären, (automatisch) als um sieben Monate ab dem auf dem jeweiligen Führerschein oder Fahrerqualifizierungsnachweis angegebenen Datum verlängert. Die Frist zum Abschluss der Weiterbildung, die zwischen dem 1. Februar 2020 und dem 31. August 2020 abgelaufen ist oder abgelaufen wäre, gilt ebenfalls als um sieben Monate verlängert.
  • Die Verordnung (EU) 2021/267 sieht nun folgendes vor:
    • Galten die in den Führerschein oder in den Fahrerqualifizierungsnachweis eingetragenen Schlüsselzahlen oder die Fristen zur Weiterbildung bereits nach der Verordnung (EU) 2020/698 automatisch als verlängert (siehe hierzu oben) und läuft diese Geltungsfiktion nun während dem 1. September 2020 und dem 30. Juni 2021 aus, gelten sie nach der Verordnung (EU) 2021/267 (automatisch) als nochmal um sechs Monate oder bis zum 1. Juli 2021 verlängert, je nachdem, welcher Zeitpunkt der spätere ist.
    • Im Übrigen gelten nach der Verordnung (EU) 2021/267 in den Führerschein oder in den Fahrerqualifizierungsnachweis eingetragene Schlüsselzahlen 95, die zwischen dem 1. September 2020 und dem 30. Juni 2021 abgelaufen sind oder ablaufen würden (und noch nicht nach der Verordnung (EU) 2020/698 bereits einmal als verlängert galten), (automatisch) als um zehn Monate verlängert. Die Frist zum Abschluss der Weiterbildung, die zwischen dem 1. September 2020 und dem 30. Juni 2021 ablaufen würde oder abgelaufen ist (und nicht nach der Verordnung (EU) 2020/698 bereits einmal als verlängert galt), gilt ebenfalls automatisch als um zehn Monate verlängert.

      Hinweis: Dies gilt nur innerhalb der EU; die Regelungen nach der Verordnung (EU) 2020/698 (nicht aber der Verordnung (EU) 2021/267) galten bis zum 01.01.2021 auch für Großbritannien.
  • Nach der Verordnung (EU) 2020/698 gilt die Gültigkeitsdauer von innerhalb der EU harmonisierten Führerscheinen (betrifft in Deutschland nur die Fahrerlaubnisklassen C, CE, C1, C1E, D, D1, DE, D1E), die zwischen dem 1. Februar 2020 und dem 31. August 2020 abgelaufen ist bzw. abgelaufen wäre, (automatisch) als um sieben Monate ab dem auf dem jeweiligen Führerschein angegebenen ursprünglichen Ablaufdatum verlängert, ohne dass weitere Voraussetzungen zu erfüllen sind.
  • Die Verordnung (EU) 2021/267 sieht nun vor:
    • Wurde die Gültigkeitsdauer der o. g. Führerscheine bereits nach der Verordnung (EU) 2020/698 automatisch verlängert (Geltungsfiktion) und ist bzw. würde diese Geltungsfiktion nach der vorgenannten Verordnung nun zwischen dem 1. September 2020 und dem 30. Juni 2021 (erneut) ablaufen, gilt die Gültigkeitsdauer der o. g. Führerscheine (automatisch) als nochmal um sechs Monate oder bis zum 1. Juli 2021 verlängert, je nachdem, welcher Zeitpunkt der spätere ist.
    • Im Übrigen gilt die Gültigkeitsdauer von innerhalb der EU harmonisierten Führerscheinen (betrifft in Deutschland nur die Fahrerlaubnisklassen C, CE, C1, C1E, D, D1, DE, D1E), die zwischen dem 1. September 2020 und dem 30. Juni 2021 abgelaufen sind oder ablaufen würden, (automatisch) als um zehn Monate verlängert.

      Hinweis: Dies gilt nur innerhalb der EU; die Regelungen der Verordnung (EU) 2020/698 (nicht aber der Verordnung (EU) 2021/267) galten bis zum 01.01.2021 auch für Großbritannien.
  • Fahrtenschreiber im Straßenverkehr, Erneuerung und Austausch von Fahrerkarten: In der Verordnung (EU) Nr. 165/2014 vorgesehenen Fristen zur Ausstellung von Fahrerkarten werden verlängert. Die in der Verordnung (EU) 165/2014 genannten Fristen zur Antragstellung sind hiervon nicht betroffen und gelten weiterhin unverändert.
  • Die Gültigkeit von Gemeinschaftslizenzen und Fahrerbescheinigungen nach in der Verordnung (EG) Nr. 1072/2009 vorgesehenen Fristen, die zwischen dem 1. September 2020 und dem 30. Juni 2021 abgelaufen wäre oder ablaufen würde, wird um zehn Monate verlängert.
  • Gültigkeitsdauer von Gemeinschaftslizenzen im Personenverkehr: Die in der Verordnung (EG) Nr. 1073/2009 vorgesehenen Fristen, die zwischen dem 1. September 2020 und dem 30. Juni 2021 abgelaufen wären oder ablaufen würden, werden um zehn Monate verlängert.
  • Deutschland hat der Verlängerung der Prüfintervalle für Hauptuntersuchungen nach Artikel 5 Absätze 1 und 2 Verordnung (EU) 2020/698, sowie nach Artikel 5 Absätze 1 und 2 Verordnung (EU) 2021/267 widersprochen. Demzufolge tritt keine Änderung im Bereich der Prüfintervalle ein und es bleibt bei den grundlegenden Bestimmungen des § 29 in Verbindung mit Anlage VIII der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung.
  • Die Verordnung (EU) 2021/267 im Wortlaut finden Sie hier.
  • Die Verordnung (EU) 2020/698 im Wortlaut finden Sie hier.

Stand: 24.02.2021

!!! ACHTUNG !!! WICHTIG!!!

Liebe Kunden, Liebe Fahrschüler/Innen, Liebe Teilnehmer/Innen,

wir haben unsere Fahrschule, durch der steigenden Coronafallzahlen, zum Eigenschutz, ab dem 15.12.2020 geschlossen.

Bitte beachtet folgende Punkte:

  • wir haben ab sofort geschlossen bis zum 03.01.2021 (unsere regulären Betriebsferien)
  • Die geplanten Termine für die Module werden erst mal stattfinden
  • Die Fahrstunden und Prüfungen planen wir erst, wenn wir zu 1000% sicher sind, dass wir geöffnet bleiben
  • Bitte checkt regelmäßig unsere Homepage- / Facebook- und Instagram Seiten, denn da stellen wir alle aktuellen Informationen drauf
  • Den Theorieunterricht am 14.12. und 15.12.2020 haben wir abgesagt
  • Bei Fragen, Problem, usw. sind wir per E-Mail erreichbar 

Das Fahrschulteam wünscht trotz alledem ein schönes und ruhiges Weihnachtsfest und kommt gut in das Jahr 2021. Bleibt Gesund!

Stand: 15.12.2020

!!! ACHTUNG !!! WICHTIGE ÄNDERUNG!!!

Aufgrund der steigenden Coronafallzahlen beschränken wir wieder die max. Teilnehmeranzahl pro Unterrichtsraum auf 15 Teilnehmer. 

Deswegen meldet euch bitte zu jedem theoretischen Unterricht und auch zu den Modulen an, an denen ihr teilnehmen wollt.

Bitte denkt auch an euren Eigenschutz, wie an die Mund- und Nasen-Bedeckung.

Stand: 21.10.2020

Corona Sonderregelung Eintrag 95 Verlängerung

Vorbehaltlich etwaiger Erklärungen der Mitgliedstaaten zur Nichtanwendbarkeit bestimmter Regelungen der Verordnung gilt:

  • In den Führerschein oder in den Fahrerqualifizierungsnachweis eingetragene Schlüsselzahlen 95, die zwischen dem 1. Februar 2020 und dem 31. August 2020 abgelaufen sind oder ablaufen würden, gelten (automatisch) als um sieben Monate ab dem auf dem jeweiligen Führerschein oder Fahrerqualifizierungsnachweis angegebenen Datum verlängert. Die Frist zum Abschluss der Weiterbildung, die zwischen dem 1. Februar 2020 und dem 31. August 2020 ablaufen würde oder abgelaufen ist, gilt ebenfalls als um sieben Monate verlängert. Hinweis: Dies gilt nur innerhalb der EU.
  • Die Gültigkeitsdauer von Führerscheinen (betrifft in Deutschland nur die Fahrerlaubnisklassen C, CE, C1, C1E, D, D1, DE, D1E), die zwischen dem 1. Februar 2020 und dem 31. August 2020 abgelaufen wäre oder ablaufen würde, gilt (automatisch) als um sieben Monate ab dem auf dem jeweiligen Führerschein angegebenen ursprünglichen Ablaufdatum verlängert, ohne dass weitere Voraussetzungen zu erfüllen sind. Hinweis: Dies gilt nur innerhalb der EU.
  • Fahrtenschreiber im Straßenverkehr, Erneuerung und Austausch von Fahrerkarten: In der Verordnung (EUNr. 165/2014 vorgesehenen Fristen werden verlängert.
  • Deutschland hat der Verlängerung der Prüfintervalle für Hauptuntersuchungen nach Artikel 5 Absätze 1 und 2 Verordnung (EU) 2020/698 widersprochen. Demzufolge tritt keine Änderung im Bereich der Prüfintervalle ein und es bleibt bei den grundlegenden Bestimmungen des § 29 in Verbindung mit Anlage VIII der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung.
  • Die Gültigkeit von Gemeinschaftslizenzen und Fahrerbescheinigungen nach in der Verordnung (EGNr. 1072/2009 vorgesehenen Fristen, die zwischen dem 1. März 2020 und dem 31. August 2020 abgelaufen wäre oder ablaufen würde, wird um sechs Monate verlängert.
  • Gültigkeitsdauer von Gemeinschaftslizenzen im Personenverkehr: Die in der Verordnung (EGNr. 1073/2009 vorgesehenen Fristen, die zwischen dem 1. März 2020 und dem 31. August 2020 abgelaufen wären oder ablaufen würden, werden um sechs Monate verlängert.

Neue Regelungen / Informationen

Stand: 04.05.2020

Kurzfassung:

  • Theoretische und praktische Ausbildung in ALLEN Klassen möglich
  • Theorieunterricht:
    • Klasse A1/A2/A/B/L max. 5 Teilnehmer
    • Klasse C1/C/CE/D/DE/D1/D1E max. 15 Teilnehmer
  • In der praktischen Ausbildung haben Fahrlehrer UND Fahrschüler eine eigene Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen
  • In der praktischen Ausbildung dürfen nur Fahrlehrer und ein Fahrschüler im Fahrzeug sitzen (außer bei praktischen Prüfungen zusätzlich mit Prüfer)

Die Hygienemaßnahmen des RKI sind einzuhalten, heißt:

  • Betreten unserer Räumlichkeiten NUR mit eigenem Mundschutz und vorherigem Hände desinfizieren.
  • Der Wartebereich (Sitzgelegenheiten) nicht nutzen
  • Bitte haltet Euch an unsere Bodenmarkierungen und den 1,50 m Abstand.
  • Kein Händeschütteln
  • Kommt bitte nur, wenn ihr Euch gesundheitlich nicht eingeschränkt fühlt.
  • Aushänge unbedingt beachten

Zu den Theorieunterrichten:

Wir bieten Euch, wegen der geringen Anzahl an Teilnehmern, mehr Unterricht an.

Wie wir Euch am Samstag schon mitgeteilt haben, müsst ihr Euch zwingend telefonisch für die Theorieunterrichte anmelden! Wenn ihr dies nicht tut, können wir Euch leider nicht berücksichtigen. Wir haben die ganze Zeit überlegt wie wir dieses Planungswirrwarr für alle am besten regeln können. Deswegen NUR telefonische Anmeldungen.

Wir bieten nun Theorieunterricht an, ab KW 20:

  • Montag 19.00 – 20.30 Uhr (15 Teilnehmer) für LKW & Bus
  • Montag 19.00 – 20.30 Uhr (5 Teilnehmer) für Motorrad & Auto
  • Dienstag 08.30 – 10.00 Uhr (15 Teilnehmer) für LKW & Bus
  • Dienstag 08.30 – 10.00 Uhr (5 Teilnehmer) für Motorrad & Auto
  • Dienstag 10.00 – 11.30 Uhr (15 Teilnehmer) für LKW & Bus
  • Dienstag 10.00 – 11.30 Uhr (5 Teilnehmer) für Motorrad & Auto
  • Mittwoch 08.30 – 10.00 Uhr (15 Teilnehmer) für LKW & Bus
  • Mittwoch 08.30 – 10.00 Uhr (5 Teilnehmer) für Motorrad & Auto
  • Mittwoch 10.00 – 11.30 Uhr (15 Teilnehmer) für LKW & Bus
  • Mittwoch 10.00 – 11.30 Uhr (5 Teilnehmer) für Motorrad & Auto
  • Donnertag 19.00 – 20.30 (15 Teilnehmer) für LKW & Bus
  • Donnerstag 19.00 – 20.30 (5 Teilnehmer) für Motorrad & Auto

Der vor der Corona-Krise geplante Motorradzusatzunterricht wird nun auch am 20.05.2020 stattfinden. Es werden 2 Räume zur Verfügung gestellt. Beginn Uhrzeit 17.00 Uhr.

Die beschleunigte Grundqualifikation findet somit montags, donnerstags und freitags von 09.30 – 16.45 Uhr, dienstags und mittwochs von 12.00 – 16.45 Uhr.

Zu den geplanten Modulschulungen, können wir leider noch keinerlei Angaben machen, da zu diesem Thema noch keine Informationen veröffentlicht worden sind. Nach heutiger Nachfrage beim Regierungspräsidium Darmstadt bekommen wir noch diese Woche Informationen dazu. Dasselbe gilt für Aufbauseminare für Fahranfänger, Fahreignungsseminare sowie MPU-Vorbereitungen.

Praktische Ausbildung:

Diejenigen die vor der Corona-Krise für die praktische Prüfung geplant waren, werden jetzt auch als Erstes in unserer Planung berücksichtigt. Wie oben in der Kurzfassung schon genannt, dürfen nur Fahrstunden abgehalten werden, wenn eine eigene Mund-Nasen-Bedeckung getragen wird. Bitte nehmt nur an Fahrstunden teil, wenn ihr Euch gesundheitlich in einem guten Zustand befindet. Wir werden Euch diese Woche anrufen, um Fahrstunden zu planen (Motorrad und Auto). LKW Planung findet wie gewohnt statt.

Prüfungen / TÜV Regeln:

  • Abstand von 1,50 m einhalten zu anderen Personen
  • Eigene Mund-Nasen-Bedeckung selbst mitbringen, zur Identifikation und nach Aufforderung des Prüfers abzulegen ist 
  • Die Aushänge vor Ort beachten
  • Nur einzeln eintreten
  • Vor der Prüfung ist das Waschen oder Desinfizieren der Hände obligatorisch

Es werden noch nicht alle örtlichen Prüflokale genutzt. Zzt. gehen nur Prüfungen in Frankfurt (Römerhof). Wir schauen jederzeit, wann Wiesbaden aufgemacht wird. Sobald das der Fall ist, werden wir diejenigen zur Prüfung anmelden, die schon kurz vor Krise angemeldet waren. Wir melden uns bei Euch.

Download

WIR DÜRFEN WIEDER

Super Corona Neuigkeiten

Eben gerade kam das für uns völlig überraschende OK (von unserem Verband mit Bestätigung durch das Ministerium), dass wir ab Montag (04.05.) wieder starten können bzw. dürfen. Auch wir haben strenge Auflagen nun bekommen, die eine sehr durchdachte Planung fordert. Um dies alles umsetzen zu können, planen wir nächste Woche alles durch.

Wir werden am Montag alle „Auflagen“ detailliert bekannt geben.

Wir hoffen auf Euer Verständnis, uns etwas Zeit zu geben. Wir freuen uns riesig auf Euch.

Euer Team

Corona News

Wie ihr gestern alle mitbekommen habt, steht es nun fest, das es ganz offiziell erst am 04.05. wieder losgehen KANN. Dazu müssen wir den 30.04 (das nächste Zusammentreffen) abwarten. Unser Verband ist in der Klärung ob vielleicht die Motorrad Ausbildung erfolgen kann, da man dort kein Zusammentreffen hat, bzw. der Abstand gewährleistet ist. Nach Rücksprache mit dem TÜV Hessen, sind NUR LKW Prüfungen möglich, dies werden wir auch wahrnehmen. Wir befinden uns Zzt. in der Planung. Leider geht das aber nur mit denjenigen die schon die Theorieprüfung bestanden haben. Sobald wir weitere Neuigkeiten haben, werden wir sie euch sofort mitteilen.

Die Weiterbildung am 25.04. ist somit auch ABGESAGT.

Liebe Fahrschülerinnen und Fahrschüler, liebe Kundinnen und Kunden.

Auf Grund einer Verfügung der hessischen Landesregierung sehen wir uns gezwungen, unseren Fahrschulbetrieb bis auf weiteres komplett einzustellen. (Theorie, Praxis und sonstige Schulungen).

Weiterhin haben die Prüfstellen alle geplanten Prüfungen in Theorie und Praxis bis mindestens zum 19.04.2020 (TÜV) / 24.04.2020 (IHK) abgesagt.

Sobald es Neuigkeiten oder Einzelheiten über die Wiederaufnahme des Fahrschulbetriebs gibt, informieren wir Sie Umgehend auf den bekannten Wegen. (Facebook, Instagram und unserer Homepage)

Das Team des Kraftfahrzentrum Wiesbaden wünscht Ihnen viel Gesundheit und alles Gute! Wir freuen uns, Sie bald möglich wieder bei uns begrüßen zu dürfen!

Facebook: Kraftfahrzentrum Wiesbaden Fahrschule Schwarz GmbH
Instagram: fahrschule_schwarz

ABSAGEN

Liebe Fahrschüler/innen, Liebe Kunden/innen, Liebe Teilnehmer/innen

Der TÜV Hessen hat seinen Betrieb eingestellt, somit finden keinerlei Prüfungen mehr statt. Dies geschieht bis erst einmal 19.04.2020.
Somit lohnt es sich nicht mit Euch unnötige Fahrstunden/Theorieunterrichte zu machen.

Eure Gesundheit geht uns vor.

Die BKF Weiterbildungen sind auch abgesagt. Stand heute ist geplant unser Modul am 18.04 wieder aufzunehmen.

Wir halten Euch weiter auf dem laufenden, wie die Entscheidungen der Regierung lauten und wann es weitergeht. Wir können nicht jeden einzelnen Anrufen oder Email schreiben. Bitte lest hier die Informationen.

Bleibt bitte alle Gesund und passt auf Euch auf.

Eurer Team Kraftfahrzentrum Wiesbaden

Informationen Corona Virus

Liebe Fahrschüler/innen, Liebe Kunden/Kundinnen, Liebe Teilnehmer/innen,

solange Behörden keine Verbote erteilen, erhalten wir unseren Betrieb aufrecht.

Wir bitten Euch herzlich unsere Unterrichte und Fahrstunden und Kurse weiterhin zu besuchen, solange ihr keine Erkältungssymptome zeigt. Wenn ihr Euch gesundheitlich angeschlagen fühlt, nehmt bitte davon Abstand und Besucht bzw, kontaktiert Euren Arzt.

Unsere Mitarbeiter sind angewiesen, Euch von der Ausbildung auszuschließen, wenn Erkältungssymptome erkennbar sind.

Vielen Dank für Euer Verständnis.
Bleibt alle Gesund.

Euer Kraftfahrzentrum Wiesbaden

PKW Simulator

Seit neustem können unsere PKW Schüler ganz entspannt auf dem Simulator Fahrstunden nehmen. Nähere Infos entnehmen Sie bitte oben in der Spalte "Simulator"

LKW Simulator

Ab dem 1. Quartal 2020 haben wir bei uns einen LKW-Simulator zum kostenlosen testen. Bitte vereinbaren Sie einen Termin per Telefon oder Mail oder kommen Sie während unserer Öffnungszeiten vorbei.

Zum Seitenanfang