Rollerführerschein in Wiesbaden – wir machen dich fit für die Straße!
Der Führerschein ist schon ab einem Alter von 15 Jahren möglich.
Endlich ist es kein Thema mehr, wie du von A nach B kommst! Mit dem Rollerführerschein/Führerschein Klasse AM erhältst du ein großes Stück Lebensqualität – und das bereits vor dem Erreichen der Volljährigkeit, sofern deine Eltern ihr Einverständnis geben.
Melde dich jetzt in unserer Fahrschule für die Fahrausbildung an und du lernst bei erfahrenen Lehrern und auf modernen Rollern.
Fahrzeugart: | Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor (Mokick, Moped), Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge |
Mindestalter: | 16 |
Geltungsdauer: | ohne Befristung |
Vorbesitz erforderlich: | Nein |
Beinhaltet Klassen: | keine |
Definition Klasse AM – Rollerführerschein
Mit dem Führerschein Klasse AM, bis 2013 handelte es sich um die Klassen S und M, ist es möglich, Kleinkrafträder mit maximal 50 Kilometern Hubraum bei Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor und 4 kW Dauer-Nennleistung bei einem Elektroantrieb zu führen.
Der Erwerb des Rollerführerscheins ist bereits mit 15 Jahren möglich. Bis zur Vollendung gilt der Führerschein ausschließlich für Fahrten in Deutschland.
Häufig gestellte Fragen zum Rollerführerschein
Hast du weitere Fragen zum Thema Rollerführerschein oder möchtest dich direkt für die Führerscheinausbildung anmelden? Dann nimm jetzt Kontakt zu uns auf!